Herzlich willkommen auf den Webseiten des Kivinan --- Am Freitag, 14.02.2025 von 16-18 Uhr findet wieder unser Schulinformationstag für die Vollzeitschulformen statt

Schülerwohnheim

ZEVEN - ASPE

Anschrift:

Nelkenweg 70

27404 Zeven

Telefon: 04281 983 6161 (Montag – Donnerstag 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr)

E-Mail Adresse:

Anmeldung:

Für die Reservierung bei uns im Schülerwohnheim ist eine Mail vom Kostenträger bzw. dem Ausbildungsbetrieb notwendig. Schön wäre es, wenn in dieser Mail der Name des Schülers / der Schülerin und der Ausbildungsbetrieb, sowie die künftige Rechnungsanschrift enthalten sind.

Öffnungszeiten:

Sonntags und an Anreisetagen von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Schlüsselabgabe am Freitag (bzw. Abreisetag) vor der Schule

Abreise am Freitag (bzw. Abreisetag) bis 12:00 Uhr – nach Vereinbarung auch länger

Kosten:

Der Tagessatz beträgt 21,-Euro (inkl. Unterkunft, Frühstück, Abendbrot, Bettwäsche und Betreuung). Die Woche wird mit fünf Tagen berechnet (Montag bis Freitag).

Die Rechnung wird nach dem Schulblock auf dem Postweg bzw. digital dem Kostenträger zugestellt.

Freizeitangebot:

Unsere Parkanlage bietet verschiedene Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, so kann man dieses als Rückzugsort zum Entspannen nutzen oder sich sportlich betätigen (zum Beispiel Volleyball, Basketball oder Tischtennis).

Im Innenbereich bietet unser Fitnessraum die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen. Zudem bieten wir unseren Gästen einen Billardtisch, Tischtennis, diverse Gesellschaftsspiele, sowie Darts an.

In den Abendstunden kann in unserem Fernsehraum der Tag ausklingen.

Träger:
Landkreis Rotenburg (Wümme) – Der Landrat

Schul – und Kulturamt

Tagesablauf:

06:50 Uhr Frühstück

07:50 Uhr Schulbeginn

17:30 Uhr Abendessen

22:00 Uhr Hausruhe

22:30 Uhr Schließung des Hauses

23:00 Uhr Nachtruhe

Nach Absprache mit der Heimleitung sind Abweichungen möglich.

Hausordnung

  1. Die Räumlichkeiten des Schülerwohnheimes sind schonend zu behandeln und nach Nutzung ordentlich zu hinterlassen.
  2. Bei schuldhaften Beschädigungen des Inventars ist Schadenersatz zu leisten.
  3. Die Zimmer sind morgens zu lüften und Kleidung, Schuhe und Taschen in den Schränken zu verstauen.
  4. Die Mitnahme von Wertgegenständen und höheren Geldbeträgen erfolgt auf eigene Gefahr und bei Verlust wird keine Haftung übernommen.
  5. Laptops und Handys dürfen unter Einhaltung der Zimmerlautstärke genutzt werden. Der Anschluss weiterer elektronischer Geräte bedarf der Genehmigung der Heimleitung.
  6. Der Verzehr und die Aufbewahrung von verderblichen Lebensmitteln ist auf den Zimmern nicht gestattet.
  7. Gegenseitige Besuche in den Wohnbereichen sind um 22:00 Uhr zu beenden.
  8. Besuche von extern sind bei der Heimleitung anzumelden und spätestens um 22:00 Uhr zu beenden.
  9. Das Rauchen und die Nutzung von offenem Licht sind im gesamten Haus, sowie auf den Balkonen untersagt.
  10. Alle Gäste haben sich mit dem Fluchtplan vertraut zu machen.
  11. Auf dem gesamten Gelände, sowie im Haus, herrscht ein striktes Verbot von Alkohol, Cannabis und sonstigen Rauschmitteln. Auch die Anreise ist im Rauschzustand nicht gestattet.
  12. Die Schlüssel werden wöchentlich am Abreisetag abgegeben und am Anreisetag ausgehändigt.

Verstöße gegen die Hausordnung können Verwarnungen, Mitteilung an Schule & Betrieb, sowie den Ausschluss aus dem Schülerwohnheim zur Folge haben.

Bei schuldhaften Verstößen gegen die Brandschutzordnung können die Kosten eines möglichen Feuerwehreinsatzes auf den betroffenen Schüler / die betroffene Schülerin übertragen werden.

Landkreis Rotenburg (Der Landrat) Stand 07.11.2024

Einblicke ins Schülerwohnheim: