Herzlich willkommen auf den Webseiten des Kivinan --- Am Freitag, 14.02.2025 von 16-18 Uhr findet wieder unser Schulinformationstag für die Vollzeitschulformen statt
Corona

Corona Virus

nach dem Szenario A am Kivinan, Stand laut aktuellen Vorgaben: 26.08.2021

Alle beschriebenen Maßnahmen wirken nur, wenn wir rücksichtsvoll und diszipliniert miteinander umgehen. Das Ziel aller muss sein, gegenseitig dafür zu sorgen, gesund zu bleiben. Das bedeutet, wir halten uns an diese beschriebenen Regeln.

Hier finden Sie den folgenden Hygieneplan auch als PDF-Datei zum Herunterladen:

Wichtigste Maßnahmen in Eigenverantwortung:

  1. Bei Krankheitszeichen mit erhöhter Temperatur bzw. Fieber bleiben Sie zu Hause (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen).
  2. Sie tragen überall im Schulgebäude eine Maske.
  3. In den Außenbereichen der Schule brauchen Sie keine Maske zu tragen. Abstand 1,5 m!
  4. Sie niesen und husten in die Armbeuge.
  5. Sie waschen häufig und gründlich mit Seife Ihre Hände (Dauer: 20-30 Sekunden): nach Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, nach der Pause, vor dem Essen, vor und nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes (MNS), nach dem Toilettengang.
  6. Sie fassen sich nicht mit den Händen in das Gesicht, insbesondere nicht an Mund, Augen und Nase.
  7. Sie verzichten untereinander auf Umarmungen, Bussi-Bussi, eine Ghetto-Faust und das Händeschütteln.
  8. Sie teilen nicht Ihre Trinkbecher, Stifte und persönliche Arbeitsmaterialien mit anderen Personen.
  9. Häufig genutzte Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit den Händen anfassen, sondern z.B. den Ellenbogen benutzen.
  10. Aufzüge sind nur von einer Person zu nutzen.

Erläuterung zum Maskentragen

  1. An der Schule besteht eine Maskenpflicht. Außerhalb der Räume, in denen Sie in Ihrer Klasse/ Kurs unterrichtet wurden, wird immer eine Maske getragen; auch in den Pausenbereichen.
  2. Außerhalb des Schulgebäudes braucht keine Maske getragen zu werden. Abstandpflicht!
  3. Im Unterricht ist das Tragen einer Maske erforderlich.
  4. Die Maske ist selbst mitzubringen, sie wird nicht von der Schule gestellt. Es muss eine medizinische Maske sein.
  5. Wer keine Maske trägt, darf das Schulgebäude nicht betreten.

Testungen:

  1. Schülerinnen und Schüler weisen Mo., Mi., Fr. durch das Mitbringen des Testkits nach, dass das Testergebnis negativ ist.
  2. Bis zum 10.9. 2021 wird täglich zu Hause getestet.
  3. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler brauchen sich nicht zu testen. Wir bitten dennoch darum, dass alle Schülerinnen und Schüler an allen Testungen teilnehmen. Auch geimpfte Personen können das Virus weitergeben.

Raumhygiene:

  1. Die Schülerinnen und Schüler wechseln nicht ihre Sitzplätze, es existiert eine Sitzordnung.
  2. Mindestens alle 20 Minuten wird der Klassenraum gelüftet. Dabei werden die Fenster unter Aufsicht der Lehrkraft vollständig geöffnet.

Reinigung:

Folgende Areale werden in der Schule zusätzlich täglich gereinigt:

  1. Türklinken und Griffe
  2. Treppen und Handläufe
  3. Lichtschalter
  4. Tische, Telefone, Kopierer
  5. alle sonstigen Griffbereiche

Hygiene im Sanitärbereich:

  1. Das gründliche Händewaschen nicht vergessen!
  2. Die an der Toilettentür ausgewiesene maximale Personenzahl in der Toilette nicht überschreiten.
  3. Die Spülung ggf. mit Toilettenpapier bedienen.

Pausen:

  1. Die Pausen werden durch die Lehrkraft angekündigt.
  2. Außerhalb des Klassenraumes gilt überall eine Maskenpflicht!
  3. In den Pausen entscheidet die Lehrkraft, ob Sie im Klassenraum verbleiben dürfen. Die Aufsicht kann von der Lehrkraft auf eine/n geeignete Schüler/in übertragen werden. Die Lehrkraft bleibt verantwortlich.
  4. Die Raucherecken sind kein Aufenthaltsbereich und müssen sofort nach dem Rauchen verlassen werden. Abstand!
  5. Außerhalb des Schulgebäudes darf die Maske abgesetzt werden.

Wegeführung im Schulgebäude:

  1. Maskenpflicht!
  2. Achten Sie auf Abstandmarkierungen und auf Wege, die nur in einer Richtung zu begehen sind (Schilder, Trennlinien)!
  3. Wenn nicht anders kenntlich gemacht, werden Treppen nur auf der rechten Seite und mit einem Mindestabstand von 1,5 m hintereinander begangen.