Arbeitsgebiete
Raumausstatter/innen arbeiten in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks und in Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern. Darüber hinaus sind sie im Möbelhandel,an Bühnenwerkstättenoder in Messebaubetrieben tätig. Raumausstatter/innen arbeiten vor allem in Geschäftsräumen, Werkstätten, auf Baustellen sowie in den Räumen der Kunden.
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
Polstern | Herstellen, Aufarbeiten und Reparieren von Polstermöbeln |
Dekorieren | Entwerfen, Anfertigen und Montieren von Dekorationen |
Sicht- und Sonnenschutz | Anbringung von Sicht- und Sonnenschutzanlagen |
Wandbekleiden | Textile Wandbespannung, Tapezierarbeiten |
Bodenbelagsarbeiten | Verlegen von Textilen und Elastischen Bodenbelägen |
Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in die Bereiche:
- Ausbildungsbetrieb
- überbetriebliche Unterweisung
- Berufsschule
Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird zur Feststellung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine Zwischenprüfung durchgeführt. Mit der Gesellenprüfung wird die Ausbildung abgeschlossen. Bei einem entsprechenden Notendurchschnitt kann der Sekundarabschluss I oder der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Weiterbildung
Der/die Raumausstatter/in kann sich durch die von seiner/ihrer Berufsorganisation und der Industrie durchgeführten Lehrgänge und Seminare spezialisieren und fortbilden ( z.B. Restaurator/in im Raumausstatter-Handwerk). An einer Meisterschule oder bei der Handwerkskammer kann der/die Raumausstatter/in die Meisterprüfung ablegen. Er/sie hat dann die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen oder eine leitende Position in Handel, Handwerk oder Industrie zu übernehmen. Bei entsprechenden schulischen Voraussetzungen kann der/die Raumausstatter/in nach der Ausbildung Innenarchitektur oder Design studieren.
…nachfolgende Bilder zeigen Gestaltungsarbeiten der Fachstufe 1 zum Thema Stilbezogene Raumsituation im Maßstab 1:10