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Schülerwohnheim

ZEVEN - ASPE

Anschrift:

Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefonnummer: 04281 / 9836161
Fax: 04281 / 9836169

E-Mail-Adresse:

Anmeldung:
Um die Unterbringung im Haus zu gewährleisten ist eine telefonische Anmeldung 14 Tage vor Blockbeginn erforderlich

Öffnungszeiten:
Sonntags und am Abreisetag von 19.00 Uhr – 22.00 Uhr; Abreise Freitag bis 14.30 Uhr

Kosten:
Der Tagessatz beträgt 21,00 € (inkl. Unterkunft, Frühstück, Abendbrot, Bettwäsche und Betreuung) Die Woche wird mit fünf Tagen berechnet (Montag bis Freitag). Jede/r Schüler/in erhält am Ende des Blockunterrichts eine Rechnung über die entstandenen Kosten der Unterbringung

Freizeitangebote:
Dart, Billard, Tischtennis, diverse Spiele, Street- Ball, Fitness Raum, Musikraum, Computerraum mit Internet

Information:
Bei eventuellen Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Team vom Schülerwohnheim. Erreichbar unter der Telefonnummer 04281/9836161 Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr bis 22.30 Uhr.

Träger:
Landkreis Rotenburg (Wümme) – Der Landrat

Hausordnung

Wecken6.30 Uhr
Frühstück7.00 Uhr
Unterrichtsbeginn7.50 Uhr
Abendessen17.45 Uhr
Schließung des Hauses und Hausruhe22.30 Uhr
Nachtruhe23.00 Uhr
Abweichungen von diesem Tagesablauf sind nur nach
Absprache mit der Heimleitung zulässig.
  1. Öffnungszeiten des Wohnheimes: Sonntag und am Anreisetag von 19.00- 22.30 Uhr. Montag- Donnerstag 13.00- 22.30 Uhr und Freitag von 11.00- 14.30 Uhr
  2. Alle Räume und Einrichtungen des Wohnheimes sind schonend zu behandeln. Bei schuldhaften Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten.
  3. Tagesräume, Freizeiträume und der Keller sind nach der Benutzung wieder ordentlich zu verlassen.
  4. Nach dem Auslüften müssen die Betten gemacht und das Zimmer in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Bekleidung, Taschen, Schuhe usw. sind in den Schränken unterzubringen.
  5. Der Verzehr und die Aufbewahrung von eigenen Lebensmitteln sind aus hygienischen Gründen nur in der Schülerküche gestattet.
  6. Das Mitbringen von Wertsachen bzw. größeren Geldbeträgen erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen.
  7. Laptops und Radios dürfen unter Einhaltung der Zimmerlautstärke benutzt werden. Der Anschluss von anderen Elektrogeräten bedarf der Genehmigung der Wohnheimleitung.
  8. Die gegenseitigen Besuche in den Wohnbereichen sind um 21.00 Uhr zu beenden.
  9. Besuch ist im Büro anzumelden. Der Empfang von Besuch ist nur in den Aufenthaltsräumen gestattet. Die Besucher haben um 21.00 Uhr das Haus zu verlassen.
  10. Das Rauchen und die Benutzung von offenem Licht (Kerzen usw.) sind im gesamten Haus verboten.
  11. Alle Bewohner haben sich mit den im Haus befindlichen Fluchtplänen vertraut zu machen.
  12. Auf dem gesamten Gelände sowie im Gebäude des Wohnheimes besteht ein striktes Verbot von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen etc.)
  13. Am Anreisetag wird eine Schlüsselkaution von 20,00 € erhoben, die bei ordnungsgemäßer Übergabe am Tag der Abreise rückerstattet wird. Bei Verlust des Schlüssels ist dessen Wiederbeschaffungswert zu bezahlen.

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung haben Verwarnung und Mitteilung an den Betrieb und an die Erziehungsberechtigten zur Folge. Bei wiederholten Verfehlungen, bei groben Verstößen sowie bei einem Verstoß gegen das Drogenverbot bzw. die Brandschutzordnung auch ohne vorherige Verwarnung, muss das Schülerwohnheim verlassen werden.

Landkreis Rotenburg (Der Landrat) Stand 01.01.2016

Einblicke ins Schülerwohnheim: